12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben ist nur in der schriftlichen Form möglich (elektronische Form ist nicht zulässig) und muss dem Vertragspartner zugehen. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber muss  keinen Kündigungsgrund nennen. Wenn aber das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen.

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