Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das
Arbeitsverhältnis durch bestimmte Arten von Kündigungen beenden. Dies erfolgt
ausschließlich durch ein Kündigungsschreiben (>>>hier mehr lernen>>>).
Das deutsche Arbeitsrecht sieht verschiedene Wege vor, wie ein Arbeitsverhältnis rechtlich sicher beendet werden kann. Im Zentrum steht dabei die Kündigung, die als einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung definiert ist. Das bedeutet, dass eine Vertragspartei ihren Entschluss zur Beendigung des Verhältnisses so äußern muss, dass die Nachricht der anderen Partei zugeht. Gemäß Paragraph 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist hierfür zwingend die schriftliche Form vorgeschrieben. Eine mündliche Kündigung oder eine Mitteilung per E-Mail ist somit rechtlich nicht wirksam.
Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Es wird grundsätzlich zwischen zwei Hauptarten der Kündigung unterschieden, die sich vor allem durch den Zeitpunkt des Endes der Zusammenarbeit definieren. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall und sieht vor, dass das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfrist endet (>>>hier mehr lernen>>>). Demgegenüber steht die außerordentliche Kündigung (>>>hier mehr lernen>>>). Diese wird oft als fristlose Kündigung bezeichnet, da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung jeglicher Fristen beendet wird. Letztere erfordert in der Regel einen schwerwiegenden Grund, der eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht.
Es wird grundsätzlich zwischen zwei Hauptarten der Kündigung unterschieden, die sich vor allem durch den Zeitpunkt des Endes der Zusammenarbeit definieren. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall und sieht vor, dass das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfrist endet (>>>hier mehr lernen>>>). Demgegenüber steht die außerordentliche Kündigung (>>>hier mehr lernen>>>). Diese wird oft als fristlose Kündigung bezeichnet, da das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung jeglicher Fristen beendet wird. Letztere erfordert in der Regel einen schwerwiegenden Grund, der eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht.
Arbeitnehmer können sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen alle Kündigungen wenden (>>>hier mehr lernen>>>).
Eine spezielle Form stellt die Änderungskündigung dar, die im Kündigungsschutzgesetz geregelt ist. Hierbei bringt der Arbeitgeber unmissverständlich zum Ausdruck, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird, jedoch gleichzeitig ein Angebot zur Fortsetzung unter geänderten Bedingungen vorliegt. Die Kündigung wird wirksam, wenn der Arbeitnehmer die neuen Bedingungen ablehnt oder sich nicht innerhalb einer Frist von maximal drei Wochen dazu äußert.
Dem Arbeitnehmer stehen bei der Änderungskündigung die folgenden rechtlichen Wege zur Verfügung:
1. Arbeitnehmer kann das Angebot zur Änderung des Arbeitsvertrages unter Vorbehalt annehmen. Dieser Vorbehalt besagt, dass die Änderung nur dann dauerhaft wirksam werden soll, wenn die Kündigung insgesamt sozial gerechtfertigt ist. Dies ermöglicht es dem Beschäftigten, die Rechtmäßigkeit der geänderten Bedingungen gerichtlich prüfen zu lassen, ohne sofort den Arbeitsplatz zu verlieren. Den Vorbehalt muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären).
2. Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot ablehnen und gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang erheben.
Bei einer Änderungskündigung muss Arbeitgeber einige gesetzlichen Voraussetzungen beachten: Schriftform (§ 623 BGB), Einhaltung der Kündigungsfrist (§ 622 BGB), Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 und § 23 KSchG), Anhörung des Betriebsrates (§ 102 BetrVG).
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