Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Sie besteht aus drei Instanzen: Bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten (erste und zweite Instanz) sind als Spruchkörper Kammern gebildet. Beim Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) sind Senate die Spruchkörper.
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