12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Instanzen der Arbeitsgerichte

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Sie besteht aus drei Instanzen: Bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten (erste und zweite Instanz) sind als Spruchkörper Kammern gebildet. Beim Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) sind Senate die Spruchkörper.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.