12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitgesetz

Die Dauer der Arbeitszeit er­gibt sich in der Re­gel aus dem Arbeitsvertrag oder unterliegt grundsätzlich dem Di­rek­ti­ons- oder Wei­sungs­recht des Ar­beit­ge­bers, der festlegen darf, an wel­chen Ta­gen und wie lan­ge an einem Tag der Ar­beit­neh­mer ar­bei­ten soll sowie wann der Dienst­be­ginn und Dienstende sein und wann Pau­sen ein­ge­legt wer­den sol­len. 

Ver­tragsfreiheit und Wei­sungs­rech­te des Ar­beit­ge­bers hin­sicht­lich der recht­lich zulässi­gen Ar­beits­zeit unterliegen jedoch ta­rif­ver­trag­li­chen und ge­setz­li­chen Be­schränkun­gen.


So regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie der Nachtarbeit (siehe oben), der Ruhepausen und Ruhezeiten (>>>hier mehr lernen>>>), der Sonntags- und Feiertagsarbeit (>>>hier mehr lernen>>>).

Im ArbZG sind auch wichtige Bestimmungen hinsichtlich der Nachtarbeitnehmer (>>>hier mehr lernen>>>) sowie der verlängerten Arbeitszeiten bei Notfällen (>>>hier mehr lernen>>>).

Das weitere wichtige Gesetz ist das Jugendarbeitsschutzgesetzt (JArbSchG), das unter anderem die Arbeitszeit hinsichtlich der Jugendarbeit regelt (>>>hier mehr lernen>>>).

Arbeitnehmer dürfen maximal 8 Stunden werktäglich arbeiten. Dies kann erhöht werden auf 10 Stunden, wenn in einem Ausgleichszeitraum von 6 Monaten oder von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Gemäß dem Arbeitszeitgesetz ist die Arbeitswoche von 40 Stunden (8 Stunden an 5 Tagen) oder 48 Stunden (8 Stunden an 6 Tagen) zulässig.

!!!Wichtig: Die reguläre Arbeitszeit von 8 Stunden täglich sowie 40 Stunden wöchentlich darf bei den Auszubildende nicht überschritten werden (§ 8(1) JArbSchG). Die schwangeren odere stillenden Frauen dürfen über 8,5 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche nicht beschaftigt werden (§ 4(1) MuSchG) (>>>hier mehr lernen>>>).

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