12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitgesetz

Das deutsche Arbeitszeitgesetz regelt die zulässigen Zeiträume, in denen Arbeitnehmer tätig sein dürfen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Es wird dabei genau zwischen der reinen Arbeitszeit und den notwendigen Erholungspausen unterschieden, um eine Überlastung der Beschäftigten zu vermeiden.


Die Dauer der Arbeitszeit er­gibt sich in der Re­gel aus dem Arbeitsvertrag oder unterliegt grundsätzlich dem Di­rek­ti­ons- oder Wei­sungs­recht des Ar­beit­ge­bers, der festlegen darf, an wel­chen Ta­gen und wie lan­ge an einem Tag der Ar­beit­neh­mer ar­bei­ten soll sowie wann der Dienst­be­ginn und Dienstende sein und wann Pau­sen ein­ge­legt wer­den sol­len. 

Ver­tragsfreiheit und Wei­sungs­rech­te des Ar­beit­ge­bers hin­sicht­lich der recht­lich zulässi­gen Ar­beits­zeit unterliegen jedoch ta­rif­ver­trag­li­chen und ge­setz­li­chen Be­schränkun­gen.

Definitionen und Zeiträume

Die Arbeitszeit umfasst die Zeitspanne vom Beginn bis zum Ende der Tätigkeit. Wichtig ist hierbei, dass die Ruhepausen nicht zur Arbeitszeit zählen. Eine besondere Regelung gilt für die Nachtarbeit. Als Nachtzeit wird der Zeitraum zwischen 23 Uhr und 6 Uhr definiert. Wenn eine berufliche Tätigkeit mehr als zwei Stunden dieser Nachtzeit umfasst, wird sie offiziell als Nachtarbeit eingestuft.

Die tägliche Höchstarbeitszeit

Grundsätzlich gilt für die Werktage von Montag bis Samstag, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Es gibt jedoch Spielräume für eine Verlängerung. Eine Ausweitung der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden am Tag ist zulässig, sofern ein zeitlicher Ausgleich geschaffen wird. Bei der Tagarbeit muss im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten beziehungsweise 24 Wochen eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden eingehalten werden.

Arbeitnehmer dürfen also maximal 8 Stunden werktäglich arbeiten. Dies kann erhöht werden auf 10 Stunden, wenn in einem Ausgleichszeitraum von 6 Monaten oder von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Gemäß dem Arbeitszeitgesetz ist die Arbeitswoche von 40 Stunden (8 Stunden an 5 Tagen) oder 48 Stunden (8 Stunden an 6 Tagen) zulässig.

!!!Wichtig: Die reguläre Arbeitszeit von 8 Stunden täglich sowie 40 Stunden wöchentlich darf bei den Auszubildende nicht überschritten werden (§ 8(1) JArbSchG). Die schwangeren oder stillenden Frauen dürfen über 8,5 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche nicht beschäftigt werden (§ 4(1) MuSchG) (>>>hier mehr lernen>>>).

Besonderheiten bei Nachtarbeit und Tarifverträgen

Für die Nachtarbeit gelten strengere Regeln bezüglich des Ausgleichszeitraums. Auch hier ist eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich, allerdings muss der Durchschnitt von acht Stunden bereits innerhalb von einem Kalendermonat oder vier Wochen wieder erreicht werden. In bestimmten Fällen, etwa durch Tarifverträge oder Dienstvereinbarungen, kann die Arbeitszeit sogar über zehn Stunden hinausgehen. Dies ist möglich, wenn regelmäßig Bereitschaftsdienst anfällt oder andere Ausgleichszeiträume festgelegt wurden. Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten 48 Stunden nicht überschreiten.

So regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie der Nachtarbeit (siehe oben), der Ruhepausen und Ruhezeiten (>>>hier mehr lernen>>>), der Sonntags- und Feiertagsarbeit (>>>hier mehr lernen>>>).

Im ArbZG sind auch wichtige Bestimmungen hinsichtlich der Nachtarbeitnehmer (>>>hier mehr lernen>>>) sowie der verlängerten Arbeitszeiten bei Notfällen (>>>hier mehr lernen>>>).

Das weitere wichtige Gesetz ist das Jugendarbeitsschutzgesetzt (JArbSchG), das unter anderem die Arbeitszeit hinsichtlich der Jugendarbeit regelt (>>>hier mehr lernen>>>).

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