Es liegt im Aufgabenbereich der Führungskraft, das Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes und das Persönlichkeitsprofil des Mitarbeiters zu vergleichen. Aus der Gegenüberstellung der Anforderungsprofile und der Persönlichkeitsprofile ergibt sich der Qualifikationsbedarf. Ziel ist es, bei Abweichungen den Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren, um ein anforderungsgerechter Mitarbeitereinsatz zu ermöglichen.
Die benötigten Qualifikationen müssen im Hinblick auf die fachliche, methodische und soziale Kompetenz bedacht werden. Der Vorgesetzte darf das Entwicklungspotenzial der Mitarbeiter und ihre Entwicklungsbedürfnisse (Interesse und Motivation) nicht außer Acht lassen.
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