Auf Grundlage der ermittelten Kapazitätsbedarf und Kapazitätsbestand kann der Kapazitätszusatzbedarf (>>>hier mehr lernen>>>) festgestellt werden.
Der Kapazitätsbestand bei Maschinen (Betriebsmittel) wird unter Berücksichtigung der Wartungsarbeiten (= Fehlzeiten) berechnet.
Fehlzeiten: Ausfallzeiten der Mitarbeiter verringern den Kapazitätsbestand. Haben Mitarbeiter Fehlzeiten wegen Krankheit oder Urlaub, können sie nicht zu 100 % eingeplant werden. Fehlzeiten von z.B. 5 % führen dazu, dass die Mitarbeiter nur zu 95 % eingeplant werden können. Der Planungsfaktor beträgt in diesem Fall 0,95.
Wartungsarbeiten verringern ebenfalls den Kapazitätsbestand. Wartungen von z.B. 5 % führen dazu, dass es nur zu 95 % geplant werden kann, also mit dem Planungsfaktor von 0,95.
Arbeitsleistung: Erhöhte Arbeitsleistung der Mitarbeiter vergrößert den Kapazitätsbestand. Falls ein Zeitgrad (oder Leistungsgrad) 120 % beträgt, multipliziert man den Kapazitätsbestand mit 1,2 (Zeit- / Leistungsgradfaktor).
Der Kapazitätsbestand bei Mitarbeiter (Mensch) wird unter Berücksichtigung der Fehlzeiten sowie der Arbeitsleistung der Mitarbeiter berechnet.
Der Kapazitätsbestand bei Maschinen (Betriebsmittel) wird unter Berücksichtigung der Wartungsarbeiten (= Fehlzeiten) berechnet.
Fehlzeiten: Ausfallzeiten der Mitarbeiter verringern den Kapazitätsbestand. Haben Mitarbeiter Fehlzeiten wegen Krankheit oder Urlaub, können sie nicht zu 100 % eingeplant werden. Fehlzeiten von z.B. 5 % führen dazu, dass die Mitarbeiter nur zu 95 % eingeplant werden können. Der Planungsfaktor beträgt in diesem Fall 0,95.
Wartungsarbeiten verringern ebenfalls den Kapazitätsbestand. Wartungen von z.B. 5 % führen dazu, dass es nur zu 95 % geplant werden kann, also mit dem Planungsfaktor von 0,95.
Arbeitsleistung: Erhöhte Arbeitsleistung der Mitarbeiter vergrößert den Kapazitätsbestand. Falls ein Zeitgrad (oder Leistungsgrad) 120 % beträgt, multipliziert man den Kapazitätsbestand mit 1,2 (Zeit- / Leistungsgradfaktor).
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