26 April 2024

Betriebswirtschaft: Differenzierende Zuschlagskalkulation (2)

Die Kalkulation geschieht mithilfe von Zuschlagsätzen, die im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelt werden und auf unterschiedliche Einzelkosten (z.B. Fertigungslöhne, Materialkosten) angewendet werden, um die Herstellkosten, Selbstkosten und letztlich den Nettoverkaufspreis eines Produkts zu ermitteln.


Schritte der Berechnung (Bezeichnungen in Anführungsstrichen sind die Bezeichnungen der Formel):

(1) Ermittlung der „Materialkosten“ erfolgt in drei Schritten:

- Erfassung der Materialeinzelkostenkosten („Fertigungsmaterial“) in Euro oder in Euro pro Stück.

- Berechnung der „Materialgemeinkosten“, indem der Zuschlagssatz für „Materialgemeinkosten“ (als Prozentsatz) auf die Fertigungsmaterialkosten angewendet wird. Fertigungsmaterialkosten betragen 100%. Der Betrag wird entsprechend den Fertigungsmaterialkosten in Euro oder in Euro pro Stück berechnet.

- Berechnung der „Materialkosten“ als Summe der Fertigungsmaterialkosten und „Materialgemeinkosten“ in Euro oder in Euro pro Stück.

(2) Ermittlung der „Fertigungskosten“ erfolgt in drei oder ggf. vier Schritten:

- Erfassung der Fertigungseinzelkostenkosten („Fertigungslöhne“) in Euro oder in Euro pro Stück.

- Berechnung der „Fertigungsgemeinkosten“, indem der Zuschlagssatz für „Fertigungsgemeinkosten“ (als Prozentsatz) auf die Fertigungslohnkosten angewendet wird. Fertigungslohnkosten betragen 100%. Der Betrag wird entsprechend den Fertigungslohnkosten in Euro oder in Euro pro Stück berechnet.

- Erfassung der „Sondereinzelkosten der Fertigung“. In den Prüfungsaufgaben umfassen diese Spezialwerkzeug.

- Berechnung der „Fertigungskosten“ als Summe der „Fertigungslöhne“, „Fertigungsgemeinkosten“ und ggf. „Sondereinzelkosten der Fertigung“ in Euro oder in Euro pro Stück.

(3) Ermittlung der „Herstellkosten“ als Summe aus „Materialkosten“ und „Fertigungskosten“ in Euro oder in Euro pro Stück.

(4) Ermittlung der „Selbstkosten“ erfolgt in drei oder ggf. vier Schritten:

- Berechnung der „Verwaltungsgemeinkosten“, indem der Zuschlagssatz für „Verwaltungsgemeinkosten“ (als Prozentsatz) auf die Herstellkosten angewendet wird. Herstellkosten betragen 100%. Der Betrag wird entsprechend den Herstellkosten in Euro oder in Euro pro Stück berechnet.

- Berechnung der „Vertriebsgemeinkosten“, indem der Zuschlagssatz für „Vertriebsgemeinkosten“ (als Prozentsatz) auf die Herstellkosten angewendet wird. Herstellkosten betragen 100%. Der Betrag wird entsprechend den Herstellkosten in Euro oder in Euro pro Stück berechnet.

- Erfassung der „Sondereinzelkosten des Vertriebs“. In den Prüfungsaufgaben umfassen diese Kosten für Transport, Verpackung und Broschüre.

- Berechnung der „Selbstkosten“ als Summe der „Herstellkosten“, „Verwaltungsgemeinkosten“ „Vertriebsgemeinkosten“ und ggf. „Sondereinzelkosten des Vertriebs“ in Euro oder in Euro pro Stück.

(5) Ermittlung des „Gewinns“ erfolgt in einem Schritt:

- Entweder wird der „Gewinn“ als Differenz zwischen „Barverkaufspreis (BVP)“ und Selbstkosten berechnet, wenn der „Barverkaufspreis (BVP)“ bekannt ist. Auf dieser Basis kann Gewinnzuschlagssatz berechnet werden:


- Oder der „Gewinn“ wird durch Selbstkosten und Gewinnzuschlagsatz berechnet, wenn die Selbstkosten und der Gewinnzuschlagsatz bekannt ist:


In unserem Beispiel beträgt der Gewinnzuschlagssatz 24,98% und die Selbstkosten 194,31 €, dann beträgt der „Gewinn“ 48,53 € (= 194,31 € / 100 x 24,98; auf zwei Zahlen nach dem Komma gerundet).

(6) Ermittlung des „Barverkaufspreises (BVP)“ erfolgt in einem Schritt:

- Entweder wird zu den Selbstkosten der Gewinnzuschlag addiert.

- Oder der „Barverkaufspreis (BVP)“ kann aus dem „Zielverkaufspreis (ZVP)“ errechneten werden, wenn dieser sowie „Skonto“ und „Provision“ bekannt sind. Bei der Berechnung wird der „Zielverkaufspreis (ZVP)“ für 100% angenommen und der Prozentsatz des „Barverkaufspreises (BVP)“ wird als Differenz aus dem ZVP und „Skonto“ (z.B. 2%) und „Provision“ (z.B. 0%) berechnet. In unserem Beispiel beträgt der Prozentsatz des „Barverkaufspreises“ 98 % (= 100 - 2). Wenn der „Zielverkaufspreis“ 247,80 € beträgt (1% = 2,478 €), dann beträgt der „Barverkaufspreis“ 242,84 € (= 2,478 x 98; auf zwei Zahlen nach dem Komma gerundet).

Das „Skonto“ und die „Provision“ können demensprechend auch berechnet werden. Wenn das Skontosatz 2% beträgt, dann beträgt das „Skonto“ 4,96 € (= 2,478 x 2; auf zwei Zahlen nach dem Komma gerundet).

(7) Ermittlung des „Zielverkaufspreises (ZVP)“ erfolgt in einem Schritt:

- Entweder wird der aus dem „Listenverkaufspreis (LVP)“ errechneten, wenn dieser sowie „Rabatt“ bekannt sind. Bei der Berechnung wird der „Listenverkaufspreis“ für 100% angenommen und der Prozentsatz des „Zielverkaufspreises (ZVP)“ wird als Differenz aus dem LVP und „Rabatt“ (z.B. 16%) berechnet. In unserem Beispiel beträgt der Prozentsatz des „Zielverkaufspreises“ 84 % (= 100 - 16). Wenn der „Listenverkaufspreis“ 295,00 € beträgt (1% = 2,95 €), dann beträgt der „Zielverkaufspreis“ 247,80 € (= 2,95 x 84; auf zwei Zahlen nach dem Komma gerundet).

- Oder der „Zielverkaufspreis“ kann aus dem „Barverkaufspreis“ durch einen Dreisatz berechnet werden, wenn der BVP bekannt ist (z.B. 242,84 €): wenn X € (ZVP) = 100% und 242,84 € = 98 % (BVP) betragen, dann


Der „Rabatt“ kann demensprechend auch berechnet werden: 2,95 €/% x 16 % = 47,20 €

(8) Ermittlung des „Listenverkaufspreises (LVP)“ erfolgt in einem Schritt:

Der „Listenverkaufspreis“ kann aus dem „Zielverkaufspreis“ durch einen Dreisatz berechnet werden, wenn der ZVP bekannt ist (z.B. 247,80 €): wenn X € (LVP) = 100% und 247,80 € = 84 % betragen, dann


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