Voraussetzungen für die Einführung der Akkordentlohnung:
1. Die Leistung des Mitarbeiters muss messbar sein.
2.Die Leistung muss vom Mitarbeiter beeinflussbar sein.
3. Die Vorgabezeit muss nachvollziehbar sein.
4. Die Tätigkeit muss ausreichend gleichartig sein.
5. Der Mitarbeiter muss hinreichend geübt und erfahren sein.
6. Der Materialfluss muss gesichert sein.
7. Der Betriebsrat muss der Einführung der Akkordentlohnung zustimmen.
Die Teile des Akkordlohns hängen folgendermaßen zusammen:
Der Grundlohn ist der tarifliche Mindestlohn, der gezahlt wird, wenn der Mitarbeiter die Normalleistung nicht erreicht. Der Verdienst darf den Mindestlohn bei geringer Leistung nicht unterschreitet.
Der Akkordzuschlag liegt in der Regel zwischen 10 % und 25 %. Er soll als Anreiz dienen, Akkordarbeit zu leisten. Der Zeitdruck und daraus resultierende Stress rechtfertigen diesen Zuschlag gegenüber Gehaltsempfängern.
Der Akkordrichtsatz ist der Akkordlohn pro Stunde bei Normalleistung (100%). Bei der Leistung unter 100% wird der Grundlohn bezahlt. Bei einer kurzfristigen Unterschreitung der Normalleistung kann der Akkordrichtsatz weiterbezahlt werden, wenn der Mitarbeiter der Leistungssenkung nicht zu vertreten hat (z.B. bei technischer Störung oder Materialfehler).
Der Akkordstundenverdienst (Akkordbruttolohn) steigt proportional zum Zeitgrad, wenn der Zeitgrad über 100 % steigt. Verdienst und Menge erhöhen sich bei einer bestimmten Leistung proportional. Die Stückkosten bleiben gleich.
Mögliche Nachteile des Akkordlohns sind
1. Qualitätsverlust: Die Akkordentlohnung kann sich negativ auf die Produktqualität auswirken. Wenn die Mengenleistung in den Vordergrund gestellt wird, kann die Qualität der Produkte aufgrund der Vernachlässigung von Vorschriften, Methoden und der Arbeitssicherheit leiden.
2. Erhöhter Leistungsdruck: Die ständige Notwendigkeit hoher Leistung kann zu psychischer oder physischer Belastung führen.
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