Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Abschluss, Inhalt
und Form des Arbeitsvertrags frei bestimmen, soweit nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften und Bestimmungen (z.B. Tarifvertrag oder einer
Betriebsvereinbarung) entgegenstehen.
Bei manchen Arten der Arbeitsverträge ist besonders darauf zu achten, ob die Schriftform zwingend erforderlich ist, da dies privat- sowie arbeitsrechtliche Folgen haben kann (>>>hier mehr lernen>>>). Unter anderem ist dies dafür entscheidend, ob Vertrag wirksam ist.
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