12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten (AGG)

Das Gesetzt räumt den von Dis­kri­mi­nie­run­gen be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mern ei­ne Rei­he von Rech­ten ein und verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verwirklichung des Gesetzziels zu treffen.

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