Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beeinfluss unter anderem auch das Fragerecht des Arbeitgebers, bestimmte Fragen an den Arbeitnehmer im Rahmen des Bewerbungsverfahrens oder während des laufenden Arbeitsverhältnisses zu stellen. Dazu gehören alle Fragen, die auf die Klärung der Eignung zur Ausführung einer bestimmten Tätigkeit dienen, z.B. die Frage nach dem Staplerstein beim Lagermitarbeiter.
Zulässig sind alle arbeitsplatzbezogenen Fragen, die NICHT gegen Diskriminierungsverbote verstoßen. Grundsätzlich unzulässig sind Fragen, die den geschützten Bereich der Privatsphäre betreffen (>>>hier mehr lernen>>>).
!!! Wichtig: Man muss ständig hinterfragen, inwieweit die Anforderungen an der Arbeitsstelle eine Ausnahme aus dem Diskriminierungsverbot zulassen. Beispielweise ist die Frage, ob eine Frau schwanger ist, immer unzulässig. Selbst wenn es sich um eine gefährliche Arbeitsstelle handelt. Da die Beschäftigungsverbote nichts mit der Chancengleichheit bei der Einstellung zu tun haben.
Weitere Informationen zum Thema Fragerecht finden sie hier:
Fragerecht | Betriebsrat Lexikon (>>>hier mehr lernen>>>).
Auskunftspflicht des Stellenbewerbers | HENSCHE Arbeitsrecht (>>>hier mehr lernen>>>).
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