12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Formen der Benachteiligung (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht bildet die Grundlage für einen fairen Umgang am Arbeitsplatz. Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist die Definition verschiedener Formen der Benachteiligung, um Diskriminierung rechtlich fassbar zu machen und Betroffene zu schützen.


Folgende Formen der Benachteiligung sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu unterscheiden.

Formen der Benachteiligung im Berufsalltag

Eine Benachteiligung kann auf unterschiedliche Weise auftreten. Die unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Hier ist die Ungleichbehandlung direkt ersichtlich. Davon zu unterscheiden ist die mittelbare Benachteiligung. Diese geschieht durch scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die sich jedoch in der Praxis nachteilig auf bestimmte Personen auswirken können. Zudem gilt die Anweisung zur Benachteiligung als eigenständiger Tatbestand. Dabei wird eine Person dazu bestimmt, ein Verhalten an den Tag zu legen, das einen Beschäftigten benachteiligt oder benachteiligen kann.

Belästigung und das Arbeitsumfeld

Belästigung wird als eine spezifische Form der Benachteiligung betrachtet. Sie definiert sich durch Verhaltensweisen, die ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld schaffen. Ein wesentliches Merkmal ist dabei, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Solche Handlungen stören nicht nur den Arbeitsfrieden, sondern greifen tief in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein.

Merkmale sexueller Belästigung

Eine besondere Form stellt die sexuelle Belästigung dar. Sie umfasst alle unerwünschten, sexuell bestimmten Verhaltensweisen, Handlungen und Aufforderungen. Dazu gehören körperliche Berührungen ebenso wie Bemerkungen sexuellen Inhalts. Auch das Zeigen oder sichtbare Anbringen von pornographischen Darstellungen fällt unter diesen Begriff. Wie bei der allgemeinen Belästigung ist auch hier die Verletzung der Würde der betroffenen Person das entscheidende Kriterium für die rechtliche Einordnung.

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