12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Systematik

Das deutsche Arbeitsrecht ist durch eine besondere Hierarchie geprägt, die bestimmt, welche Regelung Vorrang hat, wenn mehrere Vorschriften denselben Sachverhalt unterschiedlich behandeln. Diese Struktur stellt sicher, dass im komplexen Geflecht aus Gesetzen, Verträgen und Vereinbarungen stets Klarheit darüber herrscht, welche Norm im Einzelfall anzuwenden ist.


Hierarchischer Aufbau der Rechtsquellen

Die Rechtsquellen im Arbeitsrecht sind in einer stufenförmigen Ordnung angeordnet. An oberster Stelle steht das Recht der Europäischen Union, gefolgt vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Darunter ordnen sich die spezifischen arbeitsrechtlichen Gesetze ein. Es folgen die Normen aus Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen. Den Abschluss bilden der individuelle Arbeitsvertrag, das Richterrecht und der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Konkurrenz auf verschiedenen Rangstufen

Wenn Regelungen unterschiedlicher Ebenen aufeinandertreffen, greift im Regelfall das Rangprinzip. Dies bedeutet, dass die höherrangige Norm die niederrangige Regelung verdrängt. Ein Beispiel hierfür ist ein Tarifvertrag, der 35 Urlaubstage vorsieht und damit eine Bestimmung im Arbeitsvertrag überschreibt, die lediglich 30 Tage vorsieht.

Das Günstigkeitsprinzip als wichtige Ausnahme

Vom starren Rangprinzip gibt es eine wesentliche Ausnahme zum Schutz der Beschäftigten. Wenn eine niederrangige Regelung für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist als die höherrangige, setzt sie sich durch. Dies zeigt sich deutlich, wenn ein Tarifvertrag 30 Urlaubstage gewährt, während das Bundesurlaubsgesetz nur 24 Tage als Minimum vorschreibt. In diesem Fall verdrängen die für den Arbeitnehmer günstigeren tariflichen Bestimmungen die gesetzliche Mindestregelung. Bestimmte gesetzliche Schranken können dieses Prinzip jedoch einschränken.

Regelungen bei Gleichrangigkeit

Treffen zwei Normen derselben Hierarchiestufe zusammen, entscheiden das Spezialitätsprinzip und das Ordnungsprinzip über die Anwendung. Nach dem Spezialitätsprinzip verdrängt die speziellere Regelung die allgemeinere. Ein Beispiel ist ein Firmentarifvertrag mit 30 Urlaubstagen, der Vorrang vor einem allgemeineren Rahmentarifvertrag mit 35 Tagen hat. 
Es kommt also nur diejenige Regelung zur Anwendung, die besser auf den jeweiligen Einzelfall passt. (!!!Wichtig: Firmentarifverträge stehen mit Tarifverträgen auf einer Rangstufe und haben nach dem Spezialitätsprinzip immer Vorrang).

Ergänzend dazu besagt das Ordnungsprinzip. Demnach gilt immer nur die aktuellere Rechtsvorschrift: Die neuere Vorschrift verdrängt also die ältere.

Bei Anwendung der Prinzipien ist Gesamtlage zu betrachten. Beispielsweise: Wenn der Urlaubsanspruch laut dem Arbeitsvertrag 30 Werktage pro Jahr beträgt und 
Arbeitnehmer, die eine Bestimmte Altersgrenze erreicht haben, 2 zusätzliche Urlaubstage (insgesamt 32 Tage) erhalten können, ist diese Abmachung im Sinne des Günstigkeitsprinzips besser für die ältere Arbeitnehmer als die Regelung des Tarifvertrages mit einem Urlaubsanspruch von 27 Werktagen und einem zusätzlichen Anspruch auf 3 Urlaubstage (insgesamt 30 Tage).

Die wichtigste Grundlage des Arbeitsrechtes bildet das Verfassungsrecht (>>>hier mehr lernen>>>).

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