12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Systematik

Vielfältige Rechtsbestimmungen des Arbeitsrechtes stehen in einer Rangordnung zueinander. Prinzipiell geht demnach das ranghöhere dem rangniederen Gesetz vor. Im Einzelfall kann die rangniedere Vorschrift der ranghöheren ausnahmsweise vorgehen, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist als die eigentlich anwendbare Norm.


Wenn es sich um zwei ranggleiche Regelungen handelt, die sich widersprechen, gilt das Spezialitätsprinzip. Es kommt also nur diejenige Regelung zur Anwendung, die besser auf den jeweiligen Einzelfall passt. (!!!Wichtig: Firmentarifverträge stehen mit Tarifverträgen auf einer Rangstufe und haben nach dem Spezialitätsprinzip immer Vorrang).

Nach dem Ordnungsprinzip gilt immer nur die aktuellere Rechtsvorschrift: Die neuere Vorschrift verdrängt also die ältere.

Bei Anwendung der Prinzipien ist Gesamtlage zu betrachten. Beispielsweise: Wenn der Urlaubsanspruch laut dem Arbeitsvertrag 30 Werktage pro Jahr beträgt und 
Arbeitnehmer, die eine Bestimmte Altersgrenze erreicht haben, 2 zusätzliche Urlaubstage (insgesamt 32 Tage) erhalten können, ist diese Abmachung im Sinne des Günstigkeitsprinzips besser für die ältere Arbeitnehmer als die Regelung des Tarifvertrages mit einem Urlaubsanspruch von 27 Werktagen und einem zusätzlichen Anspruch auf 3 Urlaubstage (insgesamt 30 Tage).

Die wichtigste Grundlage des Arbeitsrechtes bildet das Verfassungsrecht (>>>hier mehr lernen>>>).

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