Das Grundgesetz enthält wichtige Grundrechte, die auf das Arbeitsrecht einwirken, da die Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber sich auf Grundrechte berufen können.
Der oberste Grundsatz des Zusammenlebens ist die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Im Arbeitskontext bedeutet dies, dass jeder Beschäftigte als Subjekt und nicht als bloßes Objekt behandelt werden darf. Eng damit verbunden ist das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Grundrecht schützt die individuelle Lebensgestaltung und Eigenart des Einzelnen, sofern sie nicht die Rechte anderer verletzt. Im Berufsalltag begrenzt dies beispielsweise das Weisungsrecht des Arbeitgebers dort, wo der private Kernbereich oder die persönliche Freiheit des Arbeitnehmers unverhältnismäßig berührt wird.
Gleichberechtigung und Diskriminierungsverbot
Ein wesentlicher Pfeiler der Rechtsordnung ist der allgemeine Gleichheitssatz, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Speziell für die Arbeitswelt wird dies durch das Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen untermauert. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden, was insbesondere bei der Entlohnung und den Aufstiegschancen eine zentrale Rolle spielt. Zudem sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens sowie das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis unverletzlich. Arbeitgeber müssen daher im Rahmen des Zumutbaren Rücksicht auf die religiösen Überzeugungen ihrer Mitarbeiter nehmen.
Ein wesentlicher Pfeiler der Rechtsordnung ist der allgemeine Gleichheitssatz, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Speziell für die Arbeitswelt wird dies durch das Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen untermauert. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden, was insbesondere bei der Entlohnung und den Aufstiegschancen eine zentrale Rolle spielt. Zudem sind die Freiheit des Glaubens, des Gewissens sowie das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis unverletzlich. Arbeitgeber müssen daher im Rahmen des Zumutbaren Rücksicht auf die religiösen Überzeugungen ihrer Mitarbeiter nehmen.
Koalitionsfreiheit und Berufsfreiheit
Um ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen aktiv mitzugestalten, haben alle Menschen und alle Berufe das Recht, Vereinigungen zu bilden. Diese Koalitionsfreiheit ermöglicht die Gründung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die beispielsweise Tarifverträge aushandeln. Darüber hinaus ist die Berufsfreiheit ein entscheidendes Recht für die Erwerbswelt. Deutsche Staatsbürger können ihren Beruf, ihren Arbeitsplatz und ihre Ausbildungsstätte frei wählen. Während die Berufsausübung durch Gesetze geregelt werden kann, bleibt der Kern der freien Wahl geschützt. Ergänzt wird dies durch das Verbot der Zwangsarbeit, welches festlegt, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf.
Um ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen aktiv mitzugestalten, haben alle Menschen und alle Berufe das Recht, Vereinigungen zu bilden. Diese Koalitionsfreiheit ermöglicht die Gründung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die beispielsweise Tarifverträge aushandeln. Darüber hinaus ist die Berufsfreiheit ein entscheidendes Recht für die Erwerbswelt. Deutsche Staatsbürger können ihren Beruf, ihren Arbeitsplatz und ihre Ausbildungsstätte frei wählen. Während die Berufsausübung durch Gesetze geregelt werden kann, bleibt der Kern der freien Wahl geschützt. Ergänzt wird dies durch das Verbot der Zwangsarbeit, welches festlegt, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf.

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