12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Definition

Das Arbeitsrecht umfasst alle Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) und Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten im Rahmen der unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit ordnen.


Das Arbeitsrecht dient dazu, die Rechtsbeziehungen im Berufsleben zu strukturieren und ein faires Miteinander zu gewährleisten. Im Kern verfolgt dieses Rechtsgebiet das Ziel, die Position der Arbeitnehmer zu stärken. Da Arbeitgeber oft über eine größere wirtschaftliche Macht verfügen, schützt das Arbeitsrecht die Beschäftigten vor einem möglichen Missbrauch dieser Machtstellung und sichert ihre grundlegenden Rechte im Arbeitsalltag.

Die Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts

Das individuelle Arbeitsrecht konzentriert sich auf die direkte Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Hier werden die persönlichen Bedingungen festgelegt, unter denen eine Person ihre Tätigkeit ausübt. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Arbeitsvertragsrecht, das die Rechte und Pflichten regelt, die mit dem Abschluss eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Ebenso wichtig ist der Kündigungsschutz, der sicherstellt, dass Arbeitsverhältnisse nicht willkürlich beendet werden können. Auch gesetzliche Ansprüche auf Erholung, wie sie im Bundesurlaubsgesetz verankert sind, gehören zu diesem Bereich.

Die Bedeutung des kollektiven Arbeitsrechts

Im Gegensatz zum individuellen Fokus befasst sich das kollektive Arbeitsrecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und arbeitsrechtlichen Koalitionen. Dabei geht es um die Zusammenarbeit und die Auseinandersetzungen auf einer übergeordneten Ebene, beispielsweise zwischen Unternehmen und Gewerkschaften oder Betriebsräten. Ein zentrales Element ist das Betriebsverfassungsrecht, das die Mitbestimmung der Belegschaft im Betrieb organisiert. Zudem umfasst dieser Bereich das Tarifvertragsrecht, welches die Bedingungen für ganze Branchen regelt, sowie das Arbeitskampfrecht, das den Rahmen für Maßnahmen wie Streiks vorgibt.

Vielfältige Rechtsbestimmungen des Arbeitsrechtes stehen in einer Rangordnung zueinander (>>>hier mehr lernen>>>).

Bei Rechtsstreitigkeiten im Individualarbeitsrecht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie im Kollektivarbeitsrecht zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern entscheiden Arbeitsgerichte (>>>hier mehr lernen>>>).

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