Handlungsbereich „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“ enthält zwei Qualifikationsschwerpunkte.
QS 1.1 Rechtskunde: Fähigkeit, eigene rechtliche Stellung zu beurteilen sowie Gesetze und Vorschriften bei der Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen |
1.1.1 Einschlägige Rechtsvorschriften des Privat-, Straf-, Datenschutz-, Umweltschutz-, Betriebsverfassungs-, Arbeits- und Waffenrechts kennen |
1.1.2.1 Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Recht, insbesondere in Abgrenzung der persönlich wahrzunehmenden und übertragenen Rechte in der Sicherheitswirtschaft zu hoheitlichen Aufgaben beachten |
1.1.2.2 Rechte von Personen und Institutionen beachten |
1.1.3 Verstöße gegen für die Aufgabenerfüllung grundlegende rechtliche Bestimmungen erkennen und Maßnahmen ableiten können |
QS 1.2 Dienstkunde Fähigkeit, Gefahren vorzubeugen und mögliche Schäden abzuwenden sowie bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung mitwirken zu können |
1.2.1 Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung in Tätigkeitsfeldern der Sicherheitswirtschaft sowie potenzielle Gefährdungen im operativen Einsatz kennen |
1.2.2 Grundsätze der Eigensicherung bei der Aufgabenerfüllung sowie des Handelns in besonderen Situationen und am Ereignis / Tatort beachten |
1.2.3.1 Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilen und Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen können |
1.2.3.2 Sicherheitsrelevante Sachverhalte dokumentieren sowie Ereignismeldungen und Tätigkeitsberichte erstellen können |
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.