07 Mai 2024

Umweltschutz: Gewässerschutz

Unter Gewässerschutz versteht man die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer (Küstengewässer, Oberflächengewässer und das Grundwasser) vor Beeinträchtigungen zu schützen.


Das deutsche Wasserrecht stellt sicher, dass Gewässer als Lebensraum und Ressource geschützt werden. Die zentralen Regelungen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz und der Abwasserverordnung, die den Umgang mit Stoffen und die Einleitung von Wasser in die Umwelt streng regeln.

Die Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes

Das Wasserhaushaltsgesetz hat die Aufgabe, die Einleitung von Schadstoffen in Gewässer zu verhindern, um diese als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Ebenso soll die Bewirtschaftung der Gewässer zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen.

Das Wasserhaushaltsgesetz bildet das Fundament für den Schutz der Gewässer in Deutschland. Eine wesentliche Säule ist der Genehmigungsvorbehalt. Das bedeutet, dass jede Benutzung von Gewässern grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Damit wird sichergestellt, dass Eingriffe in den Naturhaushalt vorab geprüft und kontrolliert werden können. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Haftungsregelung. Werden gefährliche Stoffe in ein Gewässer eingebracht oder eingeleitet und verändern dadurch dessen Beschaffenheit, tritt eine verschuldensunabhängige Haftung ein. Das bedeutet, dass der Verursacher für entstandene Schäden einstehen muss, unabhängig davon, ob ihm eine direkte Schuld oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Definition und Klassifizierung wassergefährdender Stoffe

Um den Schutz des Wassers konkretisierbar zu machen, definiert das Gesetz genau, was als wassergefährdender Stoff gilt. Dabei kann es sich um feste, flüssige oder gasförmige Substanzen handeln. Entscheidend ist ihre Eigenschaft, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit von Gewässern dauernd und in einem nicht unerheblichen Ausmaß zu verändern. Dies betrifft sowohl oberirdische Gewässer, wie fließende Bäche oder stehende Seen, als auch das Grundwasser. Um das Risiko besser einschätzen zu können, werden diese Stoffe in drei Wassergefährdungsklassen unterteilt. 

Die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen erfolgt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz. Wassergefährdende Stoffe werden in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Die Stufe eins umfasst schwach wassergefährdende Stoffe, während die Stufe zwei deutlich wassergefährdende und die Stufe drei stark wassergefährdende Stoffe kennzeichnet. 

Anforderungen der Abwasserverordnung

Ergänzend zum Gesetz regelt die Abwasserverordnung die technischen und betrieblichen Details. Sie legt Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwasser in Gewässer fest. Diese Anforderungen beziehen sich nicht nur auf die Qualität des eingeleiteten Wassers, sondern auch auf die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung der dafür notwendigen Abwasseranlagen. Ziel ist es, die Belastung der Umwelt durch menschliche Aktivitäten so gering wie möglich zu halten und den Stand der Technik bei der Abwasserreinigung sicherzustellen.

Abgrenzung der verschiedenen Abwasserarten

Der Begriff Abwasser wird rechtlich differenziert betrachtet. Er umfasst zum einen Wasser, das durch häuslichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde, was allgemein als Schmutzwasser bezeichnet wird. Zum anderen zählt auch das von Niederschlägen stammende Wasser dazu, sofern es von bebauten oder befestigten Flächen abfließt. Dieses wird als Niederschlagswasser bezeichnet. Beide Arten fallen unter die strengen Regelungen der Entsorgung und Behandlung, um Verunreinigungen des natürlichen Wasserkreislaufs zu verhindern.

Die weiteren wichtigen Vorschriften im Gewässerschutz sind die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Grundwasserverordnung (GrwV), das Gesetz über die Verträglichkeit von Wach- und Reinigungsmittel (WRMG).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.