Voraussetzungen der Inanspruchnahme
Damit Eltern diese Unterstützung in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das betroffene Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem muss die Notwendigkeit der häuslichen Pflege durch ein ärztliches Zeugnis offiziell bestätigt werden. Eine weitere Bedingung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege des kranken Kindes übernehmen kann.
Umfang des Anspruchs
Umfang des Anspruchs
Der zeitliche Umfang des Anspruchs ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Anzahl der Kinder sowie dem Familienstand. Pro Kalenderjahr stehen einem Elternteil für jedes Kind zehn Arbeitstage zur Verfügung. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf 25 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern ist der Gesamtanspruch auf maximal 25 Arbeitstage pro Elternteil beziehungsweise auf 50 Arbeitstage für Alleinerziehende begrenzt.
Krankengeld und Entgeltfortzahlung
Krankengeld und Entgeltfortzahlung
Ein wesentlicher Aspekt ist das Verhältnis zwischen Krankengeld und der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt im Krankheitsfall weiterzahlt, besteht für die ersten sechs Wochen kein zusätzlicher Anspruch auf Krankengeld durch die Versicherung. In Situationen, in denen der Arbeitgeber keine Zahlung leistet, wird das Krankengeld bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung gezahlt. In diesem Fall geht der ursprüngliche Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber rechtlich auf die Krankenkasse über.

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