12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit

Grundsätzlich gilt es, dass an Sonntagen und Feiertagen nicht gearbeitet werden darf (9(1) ArbZG). Zählige Ausnahmen hierfür sind im § 10 ArbZG geregelt (>>>hier mehr lernen>>>).

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