Arbeitsschutz: Gewerbeaufsicht und TÜV
Die Umsetzung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation wird durch die Gewerbeaufsicht bzw. das Gewerbeaufsichtsamt oder die nach Landesrecht zuständige Stelle überprüft. Die Gewerbeaufsicht als Teil der staatlichen Wirtschaftsüberwachung die Einhaltung gewerberechtlicher und anderer Vorschriften ist befugt, jederzeit und unangemeldet ein Unternehmen zu betreten und Kontrollen durchzuführen
Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht werden von den privaten Technischen Überwachungsvereinen unterstützt.
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