08 Mai 2024

Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen dient dem präventiven Arbeitsschutz, weil damit ein Arbeitsplatz bzw. eine Tätigkeit hinsichtlich möglicher Gefährdungen systematisch analysiert und entsprechende vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden.


Definition und Zielsetzung der Gefährdungsbeurteilung

Unter einer Gefährdungsbeurteilung versteht man den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Es geht darum, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter langfristig zu gewährleisten. Dieser Prozess bildet das Fundament für einen wirksamen Arbeitsschutz in jedem Betrieb.

Die fünf Schritte der systematischen Bewertung

Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung folgt einer logischen Abfolge von Schritten. Zunächst erfolgt die Ermittlung der Gefahrenquellen durch eine qualitative und quantitative Erfassung. Dabei wird genau hingeschaut, welche Faktoren die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Im zweiten Schritt werden die Ursachen dieser Gefahren analysiert, um zu verstehen, wie sie entstehen. Darauf aufbauend wird im dritten Schritt das Schutzziel bestimmt, also der Zustand, der durch Sicherheitsmaßnahmen erreicht werden soll.

Der vierte Schritt umfasst die konkrete Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen, um die identifizierten Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Abschließend ist die Kontrolle der durchgeführten Schutzmaßnahmen entscheidend. Hierbei wird überprüft, ob die getroffenen Vorkehrungen wirksam sind und ob das angestrebte Schutzziel tatsächlich erreicht wurde.

Anlässe für die Erstellung einer neuen Beurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Ereignis, sondern muss bei bestimmten Veränderungen aktualisiert werden. Ein wichtiger Anlass ist die Einführung neuer Arbeitsverfahren, Maschinen oder Arbeitsstoffe, da diese neue Risiken mit sich bringen können. Auch eine Änderung des Standes der Technik oder die Anpassung von Vorschriften beziehungsweise Gesetzen macht eine Überprüfung der bisherigen Beurteilung erforderlich.

Zusätzlich müssen Betriebe reagieren, wenn relevante Ereignisse auftreten. Dazu zählen Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle oder das Bekanntwerden von Berufskrankheiten. Solche Vorfälle sind ein deutliches Signal dafür, dass die bestehenden Schutzmaßnahmen hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden müssen, um zukünftige Schäden zu verhindern.

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