08 Mai 2024

Arbeitsschutz: Arbeitssicherheit

In einem Unternehmen spielen der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit eine zentrale Rolle für die Gesundheit der Beschäftigten. Um diese Aufgaben professionell wahrzunehmen, sieht das Arbeitssicherheitsgesetz die Einbindung von Fachexperten und die Bildung spezieller Gremien vor. Ich werde Sie mit gezielten Fragen durch dieses Thema begleiten.


Arbeitssicherheit besteht hauptsächlich darin, dass Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit bestellt, damit diese ihn in allen Fragen der Arbeitssicherheit, des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung unterstützen und beraten. 

Bestellung und Stellung von Betriebsärzten und Fachkräften

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nehmen eine besondere Position innerhalb der Betriebsstruktur ein. Ihre Bestellung muss durch den Arbeitgeber in schriftlicher Form erfolgen, wobei eine Abstimmung mit dem Betriebsrat zwingend erforderlich ist. Eine wesentliche Besonderheit ihrer Tätigkeit ist die Weisungsfreiheit. Das bedeutet, dass sie bei der Anwendung ihrer Fachkunde keinen Befehlen unterliegen, um eine objektive Beratung zu gewährleisten. Umgekehrt besitzen sie selbst jedoch kein Weisungsrecht gegenüber anderen Mitarbeitern oder Vorgesetzten, sondern verfügen lediglich über ein Vorschlagsrecht.

Rechtlicher Schutz und organisatorische Einbindung

Obwohl für diese Experten kein besonderer Kündigungsschutz besteht, sieht der Gesetzgeber vor, dass sie aufgrund der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nicht benachteiligt werden dürfen. Organisatorisch sind sie direkt dem Betriebsleiter unterstellt, was die Bedeutung ihrer beratenden Funktion für die Unternehmensführung unterstreicht. Diese direkte Anbindung stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Themen unmittelbar Gehör finden.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit wirken auch bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit mit, überwachen die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes, begehen regelmäßig Arbeitsstätten, melden Mängel und wirken auf deren Beseitigung hin, untersuchen Ursachen von Arbeitsunfällen, arbeiten mit Betriebsarzt und Betriebsrat zusammen (§ 6 ASiG).

Betriebsärzte führen die arbeitsmedizinische Untersuchungen durch, beurteilen und beraten die Arbeitnehmer sowie erfassen und werten die Untersuchungsergebnisse aus (§ 3(1) ASiG). !!!Wichtig: Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen (§ 3(3) ASiG).

Die Sonderstellung der Fachkräfte für die Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ist dadurch gekennzeichnet, dass diese nach § 8 ASiG keine Weisungen erteilen dürfen und selber bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen bzw. arbeitsmedizinische Fachkunde weisungsfrei.

Der Arbeitsschutzausschuss als zentrales Gremium

In Unternehmen, die mehr als 20Mitarbeiter beschäftigen, ist die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses gesetzlich vorgeschrieben. Dieses Gremium dient als zentrale Plattform für den Austausch und die Beratung über Fragen des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, muss der Ausschuss mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten.

Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses

Die Effektivität des Arbeitsschutzausschusses ergibt sich aus seiner multidisziplinären Zusammensetzung. Dem Gremium gehören der Arbeitgeber oder ein beauftragter Vertreter, die Betriebsärzte sowie die Sicherheitsfachkräfte an. Ergänzt wird diese Runde durch zwei Mitglieder des Betriebsrats und die Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Durch diese personelle Struktur werden unterschiedliche Perspektiven und Kompetenzen gebündelt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz stetig zu verbessern.

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