12 Mai 2024

Arbeitsrecht: Kündigungsfristen

Die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist immer an den Ablauf einer bestimmten Frist gebunden. Kündigungsfristen können sich aus dem § 622 BGB, aus einem Tarifvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben (>>>hier mehr lernen>>>).

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann die Kündigungsfrist länger als 4 Wochen sein, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen mehr als 2 Jahre bestanden hat (§ 622(2) BGB).


Wenn eine Kündigung mit einer falschen Kündigungsfrist ausgesprochen wird, bleibt die wirksam aber erst mit Ablauf der richtigen Frist.

Die Kündigungsfrist beim unbefristeten Arbeitsvertrag (ohne Vereinbarung einer Probezeit beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende  (sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde).

Die Kündigungsfrist während einer vereinbarten Probezeit beträgt 2 Wochen (§ 622(3) BGB).

Die Kündigungsfrist beim Leiharbeitsverhältnisse richtet sich nach den mit dem Verleiher getroffenen Vereinbarungen.

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