Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Instrument zur Dokumentation der beruflichen Laufbahn und zur Unterstützung bei zukünftigen Bewerbungen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das ihre Leistungen und ihr Verhalten während der Beschäftigung widerspiegelt (§ 109 Gewerbeordnung und 630 BGB). Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Verpflichteten in elektronischer Form erteilt werden (109(3) GewO und 630 BGB).
Der Arbeitnehmer kann bei Unstimmigkeiten oder unzureichender Bewertung eine Korrektur verlangen. Bei Streitigkeiten kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden (§ 2 ArbGG).
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