Sozialversicherung: Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung als Teil der Maßnahmen der Arbeitsförderung ziel darauf ab, das Lebensunterhalt der Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden zu sichern. Die Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen beansprucht werden (>>>hier mehr lernen>>>).
Beamte, selbstständige Gewerbetreibende sowie geringfügig Beschäftigte sind von der Versicherungspflicht befreit.
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