28 April 2024

Zusammenarbeit im Betrieb: Zielvereinbarung

Zielvereinbarungen sind ein zentrales Instrument der Personalführung und beschreiben verbindliche Absprachen zwischen verschiedenen hierarchischen Ebenen, meist zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden.


Der Weg zu einer fundierten Zielvereinbarung wird in drei chronologische Phasen unterteilt:
  1. Die Ist-Analyse. Der Prozess beginnt mit einem Rückblick auf die vergangene Periode. Hierbei wird untersucht, inwieweit bisherige Ziele erreicht wurden oder welche Abweichungen es gab. Es geht darum, fundierte Gründe und Ursachen für diese Ergebnisse zu finden. Dabei werden sowohl Barrieren identifiziert, die den Erfolg behindert haben, als auch Erfolgsfaktoren benannt, die künftig gezielt genutzt werden können.
  2. Die Zielvorstellung. In der zweiten Phase treten die Beteiligten in den Dialog. Es findet eine Klärung der Anforderungen und Erwartungen sowohl vonseiten der Leitung als auch des Mitarbeiters statt. Ziel ist es, diese unterschiedlichen Vorstellungen zusammenzuführen. Dabei wird geprüft, inwieweit die Eignung und die Kapazitäten vorhanden sind, um die Vorstellungen in operationalisierte, also messbare und ausführbare Ziele zu überführen.
  3. Die Zielvereinbarung. Das Ergebnis des Prozesses ist die finale Zielvereinbarung. Diese muss als ausformuliertes, konkretes und eindeutiges Ziel vorliegen. Zur Überprüfung des Erfolgs werden klare Messgrößen definiert, die sich auf Zeiträume, Prozentsätze, absolute Zahlen oder Qualitätsstandards beziehen können. Zudem werden Termine für Feedbackgespräche sowie die konkrete Unterstützung durch die Führungskraft fest vereinbart.
Merkmale einer verbindlichen Vereinbarung

Es handelt sich um eine verbindliche Absprache, die für einen festzulegen Zeitraum gilt. Sie regelt präzise, welche Leistungen zu erbringen sind oder welche Wirkungen beziehungsweise Ergebnisse erzielt werden sollen. Ein wesentlicher Bestandteil ist zudem die Klärung der hierfür bereitgestellten Ressourcen. Abschließend wird festgelegt, wie die Kontrolle der Zielerreichung erfolgt, um Transparenz für beide Seiten zu schaffen.

Die für die Mitarbeiter gültigen Ziele können nach SMART-Kriterien formuliert werden (>>>hier mehr lernen>>>).

Betriebsrat hat bei der Einführung der Zielvereinbarungen ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 und § 94 BetrVG).

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