Die Notwendigkeit, die Beurteilung mit dem Mitarbeiter zu besprechen, kann auch mit den folgenden Zielen verbunden sein:
- zwecks Rückkopplung, damit keine Unstimmigkeiten / Fehler während der Beurteilung in Personalakten dokumentiert werden,
- zwecks Vertiefung der Ergebnisse der Beurteilung und zum Erkennen des Entwicklungspotenzials des Mitarbeiters,
- zwecks Verdeutlichung von Schwächen und zur Festlegung der Maßnahmen zur Behebung,
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.