Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Partnerschaftsgesellschaft (PartG)) haften in der Regel unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen. Daher liegt die Geschäftsführung in den Händen der Inhaber/Gesellschafter (Vollhafter) und ist kein Mindestkapital gesetzlich vorgeschrieben.
Bei Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)) ist die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, d.h. das private Vermögen der Gesellschafter ist geschützt, da die nur mit den Ihren Geschäftsanteilen haften. Daher kann die Geschäftsführung von den Gesellschafter getrennt werden und ist Mindestkapital gesetzlich vorgeschrieben.
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