26 April 2024

Betriebswirtschaft: Unternehmensformen

Die deutsche Rechtsordnung lässt unterschiedliche Unternehmensformen zu. Unter Rechtsform versteht man die rechtlichen Regeln, die den juristischen Rahmen eines Unternehmens definieren.


In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Unternehmen rechtlich zu strukturieren. Diese Rechtsformen lassen sich grundlegend in drei Kategorien unterteilen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Wahl der passenden Form beeinflusst maßgeblich die Haftung, die Geschäftsführung und das benötigte Startkapital.

Das Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen wird von einer einzigen natürlichen Person geführt, die das Gewerbe im alleinigen Besitz hat. Ein besonderes Merkmal ist die Haftung: Der Unternehmer haftet persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, dass im Falle von Schulden nicht nur das Betriebsvermögen, sondern auch das gesamte Privatvermögen zur Deckung herangezogen werden kann. 
Diese Form zeichnet sich deswegen durch eine sehr direkte Struktur aus, da der Inhaber die Geschäfte selbst führt und alle Entscheidungen eigenständig trifft. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es für die Gründung eines Einzelunternehmens nicht.

Die Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Wenn sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, spricht man von einer Personengesellschaft. Hier liegt der Fokus auf der Zusammenarbeit der Gesellschafter. In der Regel führen die Vollhafter die Geschäfte des Unternehmens gemeinsam. Ähnlich wie beim Einzelunternehmen haften die Gesellschafter grundsätzlich mit ihrem Geschäftsvermögen und ihrem Privatvermögen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser unbeschränkten Haftung, wie beispielsweise bei einer Kommanditgesellschaft oder einer GmbH und Co KG. Auch für die Gründung einer Personengesellschaft ist kein Mindestkapital gesetzlich festgelegt.

Die Kapitalgesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Im Gegensatz zu den personengebundenen Formen handelt es sich bei der Kapitalgesellschaft um eine juristische Person. Hier beteiligen sich alle Gesellschafter mit einer Kapitalanlage am Unternehmen. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Haftung der Beteiligten: Die Gesellschafter treten als Teilhafter auf und haften nur mit ihrem jeweiligen Geschäftsanteil. 
Das private Vermögen der Gesellschafter ist also geschützt. Die Gesellschaft selbst haftet hingegen mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen. Die Führung des Unternehmens wird bei dieser Rechtsform an bestimmte Organe übertragen, sodass die Geschäftsführung nicht zwingend durch die Kapitalgeber selbst erfolgen muss. Daher kann die Geschäftsführung von den Gesellschafter getrennt werden und ist Mindestkapital gesetzlich vorgeschrieben.

Jede Rechtsform hat ihre Vorteile und Nachteile (>>>hier mehr lernen>>>).

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