Handlungsbereich
„Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“ enthält vier
prüfungsrelevante Qualifikationsschwerpunkte (QS).
Im Qualifikationsschwerpunkt
„Situationsbeurteilung und -bewältigung“ (QS 3.1) muss die Fähigkeit
entwickelt werden, in unterschiedlichen Situationen menschliche
Verhaltensweisen einzuschätzen sowie Folgerungen für das eigene Handeln
abzuleiten und eigenes Verhalten anpassen zu können.
Im Qualifikationsschwerpunkt
„Kommunikation“ (QS 3.2) muss die Fähigkeit
entwickelt werden, mit Menschen situationsgerecht kommunizieren zu können.
Im Qualifikationsschwerpunkt
„Kunden- und Serviceorientierung“ (QS 3.3) muss die Fähigkeit
entwickelt werden, orientiert an den Interessen, Rollen und Funktionen
aller Beteiligten zu handeln.
Die
detaillierte Beschreibung der Kompetenzen ist in der folgenden
Tabelle dargestellt:
Situationsbeurteilung
und -bewältigung (QS 3.1): Fähigkeit, in
unterschiedlichen Situationen menschliche Verhaltensweisen einzuschätzen
sowie Folgerungen für das eigene Handeln abzuleiten und eigenes Verhalten
anpassen zu können. |
3.1.1
Grundlagen
des menschlichen Verhaltens kennen |
3.1.2 Wirkung der eigenen Person bzw.
des eigenen Verhaltens auf
Betroffene und die Öffentlichkeit erkennen und berücksichtigen |
3.1.3.1
Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten anderer erfassen, geeignete
Verhaltensmuster ableiten |
3.1.3.2.
Konfliktpotenziale
erkennen, eigenes Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung
oder -bewältigung ergreifen (Deeskalation) |
Kommunikation
(QS 3.2): Fähigkeit, mit Menschen situationsgerecht kommunizieren zu können. |
3.2.1 Grundlagen der Kommunikation bzw.
Gesprächsführung kennen |
3.2.2
Verhaltensnormen
und Verhaltensmuster von Personen und Gruppen berücksichtigen |
3.2.3
Geeignete Kommunikationsmittel auswählen und Gespräch situationsbezogen
führen können |
Kunden-
und Serviceorientierung: (QS 3.3) Fähigkeit, orientiert an den
Interessen, Rollen und Funktionen aller Beteiligten zu handeln. |
3.3.1
Anforderungen an einen qualitätsorientierten Sicherheitsservice kennen |
3.3.2
Zusammenhänge von Sicherheits- und Serviceverhalten zu berücksichtigen |
3.3.3
Kommunikationsmittel und -regeln im Umgang mit Kunden und allen Beteiligten
situationsgerecht anwenden können |
Zusammenarbeit
(QS 3.4) Fähigkeit, die persönliche Kenntnisse und Fähigkeiten in die gemeinsame
Arbeit
mit Kollegen einzubringen, um gemeinsame Aufgaben zu bewältigen. |
3.4.1
Grundlagen der Zusammenarbeit in Teams kennen |
3.4.2.
Bedeutung der gemeinsamen Arbeit in und mit Gruppen unter Berücksichtigung
verschiedener Persönlichkeitsprofile verstehen |
3.4.3
Mit Kollegen kommunikativ interagieren (Informationen gegenseitig
austauschen) können |
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