10 Mai 2024

Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“ enthält drei prüfungsrelevante Qualifikationsschwerpunkte (QS).

 

Im Qualifikationsschwerpunkt „Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen“ (QS 2.1) muss die Fähigkeit entwickelt werden, im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie bei sonstigen Notfallmaßnahmen mitzuwirken.

 

Im Qualifikationsschwerpunkt „Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz“ (QS A2.2 + QS U2.2) muss die Fähigkeit entwickelt werden, Maßnahmen und Regelungen zu Arbeits-, Gesundheitsschutz und Umweltschutz in der Tätigkeit umzusetzen sowie Gefahren zu erkennen und vorzubeugen.

 

Im Qualifikationsschwerpunkt „Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“ (QS 2.3) muss die Fähigkeit entwickelt werden, technische Einsatzmittel zu nutzen und die Funktion von technischen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen zu überwachen

 

Die detaillierte Beschreibung der Kompetenzen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

„Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen“ (QS 2.1): Fähigkeit, im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie bei sonstigen Notfallmaßnahmen mitzuwirken.

2.1.1 Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes kennen

2.1.2 Bedeutung des vorbeugenden Brandschutzes für Gefahrenprävention verstehen

2.1.3.1 Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüfen, Brandschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten

2.1.3.2 Alarmierungsaufgaben durchführen sowie bei Räumungen, Evakuierungen und anderen Schutzmaßnahmen mitwirken können

Arbeits- und Gesundheitsschutz (QS A2.2): Fähigkeit, Maßnahmen und Regelungen zu Arbeits-, Gesundheitsschutz in der Tätigkeit umzusetzen sowie Gefahren zu erkennen und vorzubeugen

A2.2.1 Einschlägige Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen kennen

A2.2.2 Bedeutung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für eigene Tätigkeiten verstehen und akzeptieren

A2.2.3 Einhaltung objektbezogener Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften überprüfen, Arbeitsschutzeinrichtungen überwachen sowie Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und bei Mängeln Maßnahmen ergreifen

Umweltschutz (QS U2.2): Fähigkeit, Maßnahmen und Regelungen zu Umweltschutz in der Tätigkeit umzusetzen sowie Gefahren zu erkennen und vorzubeugen

U2.2.1 Einschlägige Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen kennen

U2.2.2 Bedeutung des Umweltschutzes für eigene Tätigkeiten verstehen und akzeptieren

U2.2.3 Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen überwachen sowie Gefährdungen von Umwelt vor Ort feststellen und bei Mängeln Maßnahmen ergreifen

Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik (QS 2.3) Fähigkeit, technische Einsatzmittel zu nutzen und die Funktion von technischen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen zu überwachen

2.3.1. Funktionsweise baulicher, mechanischer und elektronischer Schutz- und Sicherheitseinrichtungen sowie der Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsmittel und der Feuerlöschanlagen kennen

2.3.2 Bedeutung des pflegerischen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Einrichtungen verstehen

2.3.3.1 Technische Hilfsmittel auswählen und handhaben, sicherheitstechnische Einrichtungen bedienen sowie deren Funktionsfähigkeit prüfen können

2.3.3.2 Löschmitteln und Feuerlöschgeräten einsetzen können

 


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